Übergangsvoraussetzungen Ende Klasse 6



§ 13
Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums


(1) Der Übergang aus der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums ist das zulässig, wenn die Leistungen der Schülerin oder des Schülers

  1. in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens mit der Note „ausreichend“ (4) und
  2. im Durchschnitt aller übrigen Fächer mindestens mit der Note „ausreichend“ (4) und in nicht mehr als zwei Fächern mit einer schlechteren Note


bewertet wurden.