Übergangsvoraussetzungen Ende Klasse 6
§ 13
Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums
(1) Der Übergang aus der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums ist das zulässig, wenn die Leistungen der Schülerin oder des Schülers
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens mit der Note „ausreichend“ (4) und
- im Durchschnitt aller übrigen Fächer mindestens mit der Note „ausreichend“ (4) und in nicht mehr als zwei Fächern mit einer schlechteren Note
bewertet wurden.